Bedürftigkeitsprüfung für Abgeordnete

Manche Gelder nennen wir Diäten. Unsere Bundestags- und Landtagsabgeordneten bekommen sie, damit sie frei von Korruption und ohne materielle Sorgen ihrem Gewissen folgen können.

Perikles hat im antiken Griechenland damit angefangen. Mit diesem Geld sollten auch arme Bürger:innen an der politischen Arbeit des Parlaments mitwirken können. Sozusagen das erste Bürgergeld. Das Deutschen Kaiserreich konnte sich erst 1906 dazu entscheiden.

Heute bekommen die Bundestagsabgeordneten das Dreifache des durch­schnittlichen Einkommens, das die Wähler:innen mit ihrer Arbeit verdienen. Das allein weckt schon unser Misstrauen.

Mehr noch: Die Aufgabe der Abgeordneten weckt das Interesse der freien Wirtschaft, ihnen extra noch Geld zukommen zu lassen. Die Wähler:innen haben keinerlei Einblick in die Hintergründe für diese Übereinkommen. Es ist zu vermuten, dass die Sponsoren sich Vorteile verschaffen wollen oder Informationen abgreifen wollen. Für uns Wähler:innen ist das alles nicht zu durchschauen.

Kein Wunder dass das Vertrauen in Parlamente und Demokratie schwindet. Das ist aber schlecht für uns Wähler:innen. Denn ohne Demokratie hätten wir immer weniger Freiheit.

Daher schlagen wir vor:
r die Auszahlung von Diäten müssen wir die Bedürftigkeit unserer Abgeordneten ständig überprüfen.

Dabei müssen dieselben Regeln wie für Sozialhilfe-Empfänger:innen gelten. Die zusätzlichen Einkommen müssen regelmäßig dem Jobcenter am Wohnsitz des Abgeordneten gemeldet werden. Das Jobcenter kann jederzeit Belege anfordern und Einsicht in die Kontoauszüge verlangen. Auch Zinseinkommen aus dem Vermögen, Gewinneinkommen oder Einkommen aus freiberuflicher Tätigkeit werden ebenfalls auf die Diäten angerechnet. Verstöße gegen die Vorschriften können zu zusätzlichen Diätenkürzungen führen. Nur so sind alle Menschen vor dem Gesetz auch wirklich gleich. Und für die Abgeordneten wäre das auch gut: Wir würden ihnen wieder mehr vertrauen. Gegenseitiger Respekt tut uns allen gut.

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